Todesfall
Ehegattenrente einer verstorbenen versicherten Person
Erfüllt die verwitwete Person die Voraussetzungen, hat sie Anspruch auf eine Ehegattenrente. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Ehegattenrente sind im Merkblatt Todesfall aufgelistet. Die Ehegattenrente beträgt beim Tod einer versicherten Person vor Vollendung des 65. Altersjahres 35% des versicherten Gehaltes, zahlbar bis die verstorbene versicherte Person das 65. Altersjahr vollendet hätte. Danach beträgt sie 60% der versicherten Altersrente.
Ehegattenrente eines Altersrentners / einer Altersrentnerin
Erfüllt die verwitwete Person die Voraussetzungen, so hat sie Anspruch auf eine Ehegattenrente. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Ehegattenrente sind im Merkblatt Todesfall aufgelistet. Die Ehegattenrente beträgt beim Tod eines Altersrentners oder einer Altersrentnerin 60% der laufenden Altersrente.
Lebenspartnerrente
Erfüllt die überlebende Lebenspartnerin oder der überlebende Lebenspartner die Voraussetzungen, so besteht Anspruch auf eine Lebenspartnerrente in der Höhe der Ehegattenrente. Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Lebenspartnerrente sind im Merkblatt Todesfall aufgelistet. Die Begünstigung des Lebenspartners erfolgt mit diesem Formular.
Waisenrente
Die Kinder einer verstorbenen versicherten Person haben Anspruch auf eine Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sind Kinder noch in Ausbildung oder zu mindestens 70% invalid, besteht der Anspruch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Die Waisenrente beträgt pro anspruchsberechtigtes Kind 20% der anwartschaftlichen Invalidenrente resp. 20% der laufenden Altersrente.
Todesfallkapital
Stirbt eine versicherte Person vor der Pensionierung und hinterlässt keinen Ehegatten oder Lebenspartner, wird ein Todesfallkapital fällig. Die Voraussetzungen für die Begünstigung sind im Merkblatt Todesfall aufgelistet. Die Begünstigung für resp. die Aufteilung des Todesfallkapitals erfolgt mit diesem Formular.
Ausführliche Informationen zu den Leistungen im Todesfall finden Sie im Merkblatt Todesfall.