Mitglieder

 

Mitglieder sind:

  • Arbeitgeber, wenn sie diesen Statuten schriftlich zugestimmt haben und der Vorstand ihre Aufnahme beschlossen hat;
  • deren Arbeitnehmer, die aufgrund des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) der Versicherungspflicht unterstehen.