Scheidung

Im Rahmen einer Scheidung wird das während der Ehe gebildete Sparguthaben in der Regel hälftig geteilt.

Die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen müssen eine entsprechende Berechnung erstellen. Das Scheidungsgericht legt die Höhe des Vorsorgeausgleichs fest und beauftragt die Vorsorgeeinrichtung mit dem Vollzug.

Invaliden- und Altersrentner unterliegen auch dem Vorsorgeausgleich.

Auswirkung der Scheidung auf die Leistungen

Eine Auszahlung eines Teils des Kapitals an den geschiedenen Partner hat gemäss aktuell gültigem Reglement bei der Personalvorsorgekasse Obwalden keine Auswirkungen auf die Risikoleistungen (Invalidität und Todesfall vor Pensionierung). Hingegen werden die Altersleistungen reduziert. Diese Kürzung kann durch Einkäufe wieder ausgekauft werden.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Scheidung.